Eine regelmäßige Wartung sorgt für einen störungsfreien Betrieb, sowie ein geringeres
Ausfallrisiko. Dadurch verlängert sich die Lebensdauer Ihres Gasgerätes. Die regelmäßige Wartung
gehört zu den Pflichten des Anlagenbetreibers.
Gasgeräte müssen gemäß der Richtlinie ÖVGW GK 71 – (Technische Richtlinie für Instandhaltung von Gasanlagen) Innerhalb der vom Hersteller angegebenen Intervallen oder bei erkennbaren Funktionsstörungen durch befugtes Fachpersonal (Servicetechniker des Geräteherstellers oder durch jenes Personal, das speziell auf die jeweilige Gerätemarke/Type ausgebildet ist) gewartet werden.
Die durchgeführte Wartung des Gasgerätes ist vom Fachpersonal schriftlich zu bestätigen.